krajobraz pochylnia1 pomost

Der Landrat (Lat. capitaneus) als königlicher Beamter erschien in Polen am Übergang zwischen dem 13. und 14. Jahrhundert. Der Landkreis entstand in der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts, im Zusammenhang mit der Organisation der Landgerichte und Abschaffung der Unterteilung in Burgvogteien. Im Laufe der Zeit entwickelte sich der Landrat zu einem Allgemeinen Landrat, dessen staatliche Hoheitshandlungen sich abgesehen von der Vergabe von Privilegien auf den gesamten Bezirk oder die Woiwodschaft erstreckten. Zudem gab es einen Statthalter der Königlichen Burg und Verwalter der an sie angrenzenden Landgüter des Königs, der in dessen Namen die Vollstreckungsgewalt und Rechtsprechung in den Siedlungen und dem Landkreis ausübte. Als ein Nicht-Burgherr wurde auch ein Lehnsmann oder irgend ein anderer Nutzer der königlichen Güter bezeichnet. Ein solcher Adliger war kein Beamter und konnte ausschließlich seine eigenen Untertanen vor Gericht stellen. Im Königlichen Preußen (Woiwodschaften Pommern, Kulm und Marienburg) gab es keine Burgherren und ihre Verantwortung wurde von den Woiwoden übertragen. Eine andere administrative Aufteilung galt im Herzogtum Preußen, wo gemäß der Landesordnung vom Dezember 1525 der Herzog Albrecht von Hohenzollern drei Verwaltungsbezirke gründete: Sambien, Natangien und Oberland (Oberpreußen), die wiederum in 39 gewöhnliche und erbliche Landkreise unterteilt waren. Oberpreußen umfasste 12 gewöhnliche Landkreise: Pasłęk (Preußisch Holland), Morąg (Mohrungen), Miłakowo (Liebstadt), Przezmark (Preußmark), Miłomłyn (Liebemühl), Ostróda (Osterode), Olsztynek (Hohenstein), Kwidzyn (Marienwerder), Prabuty (Riesenburg), Nidzica (Neidenburg), Działdowo (Soldau), Szczytno (Ortelsburg) sowie drei erbliche: Susz (Rosenberg), Iława (Eylau) und Dąbrówno (Gilgenburg). Gemäß dem Lexikon des Polentums in Deutschland [Osmańczyk, Edmund J.: Leksykon Polactwa w Niemczech (Lexikon des Polentums in Deutschland) : Instytut Śląski w Opolu : Warszawa : Państwowe Wydawnictwo Naukowe, 1973] war Oberpreußen in „Polnisch Oberland” mit den Landkreisen Nibork (Nidzica), Ostróda und Szczytno und „Deutsch Oberland”, also die Gebiete westlich und nördlich von Ostróda unterteilt.

Seit Ostróda keine Komturei mehr war, begann auf der Burg ein Vertreter des Herzogs seine Amtsgeschäfte auszuüben – ein Amtshauptmann oder Hauptmann. Der erste Amtshauptmann in den Jahren 1525-1531 war der letzte Komtur – Quirin Schlick. Der Amtshauptmann war zur Aufsicht über die Landgüter, externen Angelegenheiten der Kirche und das Schulwesen verpflichtet. Er war zuständig für die erstinstanzliche Rechtsprechung und die Verwaltung. Er war auch für die Verteidigung seines Territoriums und insbesondere der Burg verantwortlich. Der Amtshauptmann hatte erhebliche Befugnisse, insbesondere in Bezug auf die Leibeigenen, die er für die Nichtzahlung von auferlegtem Tribut in den „spanischen Mantel“ oder in den Stock legen konnte. In den Jahren 1547–1575 erfüllte der für seinen Reichtum berühmte Wolf von Kreytzen die Funktion des Amtshauptmanns, der sogar dem Herzog von Preußen höchstpersönlich größere Geldsummen lieh. Auch soll hier erwähnt werden, dass sich die Amtshauptmannschaft von Ostróda in den Jahren 1633-1643 als Pfand in den Händen der Familie des Fürsten von Legnica und Brzeg befand, deren Vertreter Jan Chrystian – aus der schlesischen Linie der Piasten – sich vom 4. Oktober 1636 bis zu seinem Todestag am 25. Dezember 1639 in Ostróda aufhielt. An der Wende des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts entfielen im Landkreis Ostróda 22% des Grundeigentums auf herzogliche Güter. Diese enthielten (abgesehen von der Stadt Ostróda) 12 Dörfer, unter denen sich 5 Gutshöfe befanden. In den letzteren wurden Hafer, Roggen und Gerste (ca. 50% des Anbaus) zum Brauenszwecke angebaut. Der Landkreis erreichte signifikante zahlungswirksame Erträge aus der Fischerei (20 bis 40%), dem Verkauf von alkoholischen Getränken (Brauerei), sowie dem Holzverkauf und der Nutzung von Mühlen. 1723 wurde die staatliche Verwaltung (herzoglicher Landkreis) aufgelöst und eine Kriegsschatzkammer gegründet. Seither unterstanden Ostróda mit Pasłęk, Miłomłyn, Miłakowo und Młynary dem Verwaltungsbezirk von Morąg. Eine weitere Änderung in der Landesverwaltung erfolgte im Zusammenhang mit der Reform des Justizwesens (1752), als in Preußen sieben Verwaltungsbezirke (bestehend aus mehreren ehemaligen Landkreisen) gegründet wurden, an deren Spitze Landräte standen. Als Folge der neuen Verwaltungseinteilung wurden Ostróda und Olsztynek dem Landkreis Morąg zugeschlagen. Seit 1777 war Andreas Leonhard Koehne-Jaski (1743 - 1813), Eigentümer des Landguts in Durąg (ab 1780) und Wigwałd (seit 1785), Landrat des sog. Großen Landkreises Morąg, der den Morąger Verein für Natur und Wirtschaft (1792) ins Leben rief und die erste in Preußen funktionierende Kartoffel-Spirituosen-Brennerei ( 1802) in Gang brachte.1

Im Jahre 1800 umfasste das Landratsamt Ostróda 18 Dörfer, darunter 1 Königliches Dorf (Morliny) und 3 Rittergüter (Grabin, Worniny und Warlity). Vier Jahre später wurde der Landkreis Miłomłyn aufgelöst und dessen größerer Teil Ostróda zugeschlagen. 1809 wurde die im Jahre 1752 geschaffene Verwaltung gelöst und im Jahre 1815 unterlag das Gebiet (einschließlich Ostróda) der Regentschaft in Königsberg, die in 20 Landkreise (Landraturen) unterteilt war. Die endgültige Aufteilung in neue Landkreise wurde im Jahre 1818 abgeschlossen. In den Landkreis Ostróda wurden vier Städte aufgenommen, nämlich Ostróda, Miłomłyn, Dąbrówno und Olsztynek. Die Fläche dieser Landkreis unterlag leichten Veränderungen: z.B. im Jahre 1831 umfasste dieser 1 531,93 km², wohingegen im Jahre 1939 die Fläche mit 1,536.26 km² veranschlagt wurde. Die Bevölkerung hatte sich in diesem Vergleichszeitraum von 32 436 (1831) auf 78 053 Personen (1939, ohne Armeeangehörige) mehr als verdoppelt. Im Jahre 1900 gehörten noch 149 Gemeinden zum Landkreis Ostróda, im Jahre 1939 waren es bereits 167. Die am dichtesten bevölkerten Gemeinden waren Kajkowo und Ostrowin mit jeweils 1 330 und 1 268 Einwohnern im Jahre 1939. Innerhalb des Kreises zählte man 133 Seen mit einer Gesamtwasserfläche von 7 100 Hektar. 62% der Fläche des Landkreises entfielen auf Ackerland und 25% auf Wälder. Unter den landwirtschaftlichen Betrieben gab es vor dem Zweiten Weltkrieg 45 große Gutshöfe (über 500 ha). Hauptsächlich wurden Roggen und Kartoffeln angebaut. Im Landkreis gab es viele Molkereien und Brennereien. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung war mit Holzeinschlag beschäftigt, wovon auch die sich zahlreich in Betrieb befindlichen Sägewerke zeugen. Der Holzhandel florierte. Zu anderen Aktivitäten der damaligen Bewohner zählten auch die Fischerei und die Bienenzucht. Das Wappen des Kreises wurde erst in den 1830er Jahren erstellt. Im Einklang mit dem Beschluss der Landkreiskommission vom 5. Dezember 1934 sah es wie folgt aus: auf dem Schild in der Mitte, auf einem roten Hügel eine grüne Tanne; auf der linken Seite auf weißem Grund ein schwarzes Kreuz, und auf der gegenüberliegenden Seite ein blauer Schlüssel; im Hintergrund des Hügels eine silberne Lilie. Die Tanne auf dem Hügel stammt aus dem Wappen des Dorfes Stębark (Tannenberg), das im Februar des Jahres 1916 entworfen wurde. Der Schlüssel ist ein Attribut des Hl. Petrus und wurde dem Wappen von Olsztynek entnommen. Die Lilie war und ist das Markenzeichen von Dąbrówno. Im Gegensatz dazu ist das Kreuz des Deutschen Ordens ein charakteristisches Element des Wappens von Ostróda. Den Entwurf des Wappens und Siegels des Landkreises erstellte Prof. Otto Hupp. Eine interessante historische Tatsache ist, dass in den Jahren 1945-1946 die polnischen Bürgermeister Stefan Uciński und Szczepan Słojewski das deutsche Siegel mit dem Wappen des Landkreises für die Signierung von amtlichen Dokumenten verwendeten. Auf den überlieferten Dokumenten aus dieser Zeit ist es zu sehen, dass ein Teil der Siegelumschrift entfernt wurde und der Name der Stadt in „Ostróda“ verändert worden war. Leider hat sich dieses Siegel nicht erhalten.2

Nach einer beinahe kampflosen Besetzung von Ostróda durch das 10. Panzergardekorps (der Roten Armee) am 21. Januar 1945 wurde in Übereinstimmung mit dem Abkommen vom 26. Juli 1944 über die Beziehungen zwischen dem Obersten Hauptquartier der Roten Armee und der polnischen Verwaltung auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen die Macht in der eingeommenen Stadt und im Landkreis durch die sowjetische Kriegskommendatur übernommen. Erst am 26. Mai 1945 übernahm der Landrat des Kreises Ostróda Stefan Cendrowski die zivile Macht vom Kriegskommandanten Oberst Ivan Stiepanowitsch Konstantinow. In der Stadt wurde die Sperrstunde aufgehoben und in den Kreis kommende Personen mussten sich nicht mehr beim Kommandanten melden. Die erste Sitzung des Landkreisnationalrats in Ostróda fand am 6. März 1946 statt. An ihr nahmen 33 Ratsmitglieder teil. Die Grenzen des Landkreises Ostróda waren auch nach dem 21. Januar 1945 fast identisch mit den Vorkriegsgrenzen. Größere Veränderungen traten im Jahre 1958 ein, als die Siedlungen Ruszkowo und Waplewo dem Landkreis Działdowski bzw. Nidzicki zugeschlagen wurden. Im Jahre 1960 wohnte im Landkreis auf einer Fläche von 1 376 km² eine Bevölkerung von 60 579 Personen. Zwei Jahre danach verkleinerte sich das Kreisgebiet erneut durch den Verlust der Siedlung Kurki, die in den Landkreis Nidzicki überging. Im Jahre 1973 kam es zu weiteren Anpassungen, in deren Folge die Stadt Olsztynek mit umliegenden Dörfern in den Landkreis Olsztyn aufgenommen wurde. Zwei Jahre später wurden die Landkreise durch die Einführung einer zweigeteilten territorialen Verwaltungsstruktur in Gemeinden und Woiwodschaften liquidiert. In den Jahren 1945-1950 war der Landrat Leiter der allgemeinen Verwaltung im Landkreis und unterstand dem Woiwoden. Zur gleichen Zeit unterlag er der gesellschaftlichen Kontrolle durch die Nationalräte, den beschlussfassenden Organen der örtlichen Selbstverwaltung, die durch das Gesetz vom 11. September 1944 gegründet worden waren, Bezug auf sowjetische Institutionen nahmen und bis zum Jahre 1954 nicht aus Wahlen hervorgingen. Im Jahre 1950 wurden die Organe der Regierungsverwaltung (Woiwoden und Landräte) und die lokale Selbstverwaltung abgeschafft und ihre Aufgaben an die Nationalräte und deren Präsidien übertragen. Am 1. Januar 1999 trat eine Gebietsreform in Kraft, welche die Einführung von zwei neuen Ebenen vorsieht: der Landkreise und Woiwodschaften. Nach all den Jahren wurde wiederum die Position des Landrats eingeführt und der Landkreis Ostróda (mit Fläche von 1 766 km² und Bevölkerung von mehr als 105 Tsd. Einwohnern) wiedererrichtet, in den nun 9 Gemeinden eingingen (Stadtgemeinde Ostróda sowie 5 Landgemeinden Ostróda, Dąbrówno, Grunwald, Małdyty und Łukta sowie die 3 Stadt- und Landgemeinden Miłomłyn, Morąg und Miłakowo). Der neue Landkreis verlor das Gebiet der Gemeinde Olsztynek, gewann dafür aber einen beträchtlichen Teil des ehemaligen Territoriums des Landkreises Morąski. Gemeinsame Wahlen zu den Organen der lokalen Selbstverwaltung auf der Gemeinde, Landkreis- und Woiwodschaftsebene fanden am 11. Oktober des Jahres 1998 statt. Die erste Sitzung des Kreistages des Landkreises Ostróda wurde für den 6. November desselben Jahres einberufen. Zum Vorsitzenden des Kreistages wurde Bogusław Fijas berufen. Zum Landrat wurde Jan Antochowski gewählt. In den Jahren 2001- 2003 war Cezary Wawrzyński Vorsitzender des Kreistages, in der Folge amtierten ab 2003 Jerzy Grubba, ab 2006 Bogdan Purzycki, ab 2010 Wanda Łaszkowska und seit 2014 Wojciech Paliński. Das Amt des Landrats bekleideten in jener Zeit in chronologischer Reihenfolge: ab Oktober 2001 Aleksander Gawryluk, ab November 2002 Cezary Pec, ab Juni 2003 Janusz Lipski, ab März 2005 erneut Aleksander Gawryluk, ab November 2006 Włodzimierz Brodiuk und seit November 2014 Andrzej Wiczkowski. Gegenwärtig ist der Landrat auch der Vorsitzende des Kreisausschusses und Leiter des Landratsamtes sowie außerdem Vorgesetzter der Organisationseinheiten des Landkreises und seiner Dienste und Wehren.

Ryszard Kowalski

Struktura administracyjna link

VERWALTUNGS - STRUKTUR

 

linkuje cały box

INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT

 

Starosta link

LANDRAT DES KREISES OSTRÓDA

 

 bip logo 2

Der Landkreis in den sozialen Medien

super powiat3

logo2019logo zpp Zachodniomazurska Lokalna Organizacja Turystyczna

Warmińsko-Mazurska Regionalna Organizacja Turystyczna 

Port Lotniczy Olsztyn-Mazury

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.